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Gerade ist der 25.5.2018 vorbei und wie befürchtet flattern die ersten DSGVO Abmahnungen in den Briefkasten. Leider werden es täglich mehr.

Ich versuche noch irgendwie den Überblick zu behalten, um was es geht und welche Themen abgemahnt werden. Mir kommt das ganze allerdings vor wie ein Schneeballsystem. Einmal losgetreten nimmt es Ausmaße an, die ein Einzelner nicht mehr überblicken kann.

Aus diesem Grund hoffe ich mit diesem Beitrag sehr auf die Hilfe meiner treuen Leser. Lassen Sie uns zusammen einen Überblick schaffen, welche Abmahnungen gerade ihren Weg in die Briefkästen finden und natürlich, wie man sich davor schützen kann (wenn man als Glücklicher davon noch nicht betroffen ist).

Die Übersicht stellt keine Wertung und natürlich keine Rechtsberatung dar. 

 

DSGVO Abmahnungen

Ob eine DSGVO Abmahnung zulässig ist, ist rechtlich offen.

Es heißt (Artikel 77-84 DSGVO), aufgrund der DSGVO eine Abmahnung zu erstellen, würde bei Erfolg in die Kasse der Behörden gehen. Das heißt, der Abmahnanwalt selber hätte wenig davon. Aus diesem Grund berufen sich die Anwälte wahrscheinlich  auf ein anderes Gesetz, zum Beispiel auf das UWG (unlauterer Wettbewerb). Man könnte sich ja einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn ich meine Datenschutzerklärung etwas „beschönige“ 🙂
Interessant ist, das laut einem Heise Online Bericht noch nicht geklärt ist, ob Unternehmen ihre Wettbewerber aufgrund eines Datenschutzverstoßes aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen dürfen. Hoffen wir mal in unser aller Interesse, dass dem nicht so sein wird und die Abmahnungen nicht erfolgreich sein werden.

Alle Formulierungen, auch von Seiten der Anwälte sind zu diesem Thema ein Fragezeichen. Sind die Abmahnungen zulässig? Werden Sie erfolgreich sein? Darf man auf die DSGVO abmahnen? Darf man einen Verstoß auf ein anderes Gesetz ableiten? Nicht mal die Rechtsanwälte können diese Fragen sicher beantworten. Entscheiden werden das die Gerichte!

 

Die Urteile zu den DSGVO Abmahnungen

Sobald Urteile zu den Abmahnungen vorliegen werde ich die natürlich in der Übersicht ergänzen!

 

Übersicht aktuelle DSGVO Abmahnungen

Stand 01.06.2018

Thema und LinkErläuterungWie können Sie das vermeiden?
Fehlerhafte / unvollständige Datenschutzerklärung
30.05.2018 auf Heise.de
Der Einsatz von Google Analytics und Verwendung von Cookies ohne entsprechende Informationen in der Datenschutzerklärung.Geben Sie Ihren Webseitenbesuchern die Möglichkeit eines Opt-In's oder Opt-out's bei der Verwendung von Cookies (je nach Inhalt) und erläutern Sie die Verwendung in der Datenschutzerklärung Ihrer Webseite. Bei Google Analytics unbedingt die IP-Anonymisierung umsetzen.
ggf. Anbahnung einer Abmahnung mit dem Thema "Datenschutzrechtliche Auskunft nach DSGVO"
01.06.2018 als Post in der FB Gruppe und als E-mail von meinem Datenschutz Kollegen, der über eine Seminarteilnehmerin selbigen Fall hat.
Ein Herr schreibt vermehrt Webseitenbetreiber an und möchte Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zum Tag X mit seiner IP-Adresse, die er zu diesem Zeitpunkt (angeblich?) hatte.
Gefahr sehe ich (auch in Rücksprache mit einem Fachkollegen) in der falschen Antwort auf dieses Schreiben.
1. Welche Informationen dürfen überhaupt vorhanden sein
2. reicht die Angabe der IP-Adresse in der E-mail aus zum Identifizieren (woher weiß man, dass dies stimmt und wenn ja, woher weiß man, dass nicht die Frau oder ein Kollege zu dem Zeitpunkt auch mit der IP-Adresse im Internet unterwegs war)?
3. Wenn es um IP-Adressen geht, wie lange dürfen die überhaupt gespeichert werden? Darf man diese nach X Tagen überhaupt noch haben?
.....
Schwierig das zu vermeiden. Seien Sie aber sehr vorsichtig, wenn Sie auf dieses Schreiben antworten. Holen Sie sich auf jeden Fall einen fachlichen Rat, bevor Sie antworten.
Verwendung von Google Fonts
01.06.2018
RA Solmecke
Einbindung von Google Fonts und dadurch Übermittlung der IP-Adresse an Google ohne vorherige Zustimmung des Users, ob dies gewollt ist.
Laut einem anderen Bericht der Kanzlei Hechler ist diese Abmahnung aber gar nicht zulässig, da die Kanzlei von der genannten Firma keinen Auftrag hatte.
Und hier noch mal ein Link, der auch auf die dubiose Abmahnung verweist.
Google Fonts lokal installieren oder nicht verwenden - oder mit einem Risiko verfolgen, wie das Urteil hier aussehen wird.

 

Aktuelle Abmahnschreiben

Wie schon oben angekündigt sehe ich diesen Blogbeitrag nicht als mein Werk, sondern als ein Gemeinschaftsprojekt, welches uns allen zu Gute kommt. So können wir uns auch nachträglich noch ausrichten, falls irgendwer auf seiner Webseite oder anderweitig (wer weiß, was noch alles kommt) eine Lücke hat, gegen die gerade ein Abmahnschreiben an andere rausgegangen ist.

Hinweis in den Kommentaren

Ich bin über jeden Hinweis im Kommentar dankbar und nehme ihn gerne mit in die Liste auf (bitte immer mit Link zur Quelle oder einem Anhang als Nachweis). Wenn sogar PDFs oder JPGs als Nachweise dabei sind, dann bitte gerne auch per E-mail an mich. Aber bitte nur, wenn Sie auch die Freigabe haben, dass die Datei veröffentlicht werden darf (nicht dass wir hier einen Datenschutzverstoß begehen).

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